PRESSEMITTEILUNG
Auf Grund verfassungsfeindlicher Ablehnungen von Besuchervisum für
unsere Mutter/ Schwiegermutter werden wir am Tag des offenen Denkmals nicht das
Denkmal „Wohn- und Wirtschaftshaus mit Speicherhaus“, Keilstr. 11, 17389
Anklam, öffnen. Uns fehlen die Kraft und die Motivation, so zu tun, als wäre in
Deutschland alles normal, wir haben dieses Jahr weder das Herz noch die
Aufrichtigkeit, Menschen durch das Denkmal zu führen, und wenn wir etwas
machen, dann mit Herz.
Am 10. Mai 2016 wurde die Familienzusammenführung mit der
Begründung abgelehnt, unsere Mutter/ Schwiegermutter hätte Familie in China,
Zitat „Darüber hinaus verfügen Sie über mehrere Familienmitglieder in China,
die ebenfalls bei der Pflege helfen können.“ Zitat Ende, Quelle
Ablehnungsbescheid des Generalkonsulats der Bundesrepublik Deutschland in
Kanton vom 10. Mai 2016. Am 21. August 2017 behauptet die selbe Behörde im Zuge
der ablehnenden Remonstrationsbescheidung Zitat „Frau Chen (Mami) hat in China
keine Familie“ Zitat Ende, Quelle Remonstrationsbescheid vom 21. August 2017.
Natürlich steht uns der Klageweg offen.
Allerdings haben uns zwei unabhängig voneinander konsultierte
Rechtsanwälte darauf hingewiesen, dass auch bei einer gewonnenen Klage, kein
Rechtsanspruch auf Erteilung eines Visums besteht, dies steht auch in der
Belehrung des Konsulates im Remonstrationsbescheid vom 21. August 2017 Zitat
„Ein Anspruch auf Erteilung eines Visums besteht nach § 6 Absatz 1 AufenthG
i.V.m. den einschlägigen europäischen Visumbestimmungen nicht; die Entscheidung
steht im pflichtgemäßen Ermessen des Generalkonsulates in Kanton.“ Zitat Ende.
Nur das die zum pflichtgemäßen Ermessen befugten Botschaftsmitarbeiter Lügner
sind. Entweder hat unsere Mutter/ Schwiegermutter Familie in China oder nicht.
Je nach Verfahren die Fahne nach dem Wind zu hängen, ist ein Willkürakt und
verfassungsfeindlich. Wir sind lediglich Mittel zum Zweck im Verfahren und
nicht Beteiligte, wir fühlen uns in unserer Menschenwürde verletzt.
Jie Schiffler ist erst im Dezember 2015 eingebürgert worden. Nun
hat man uns mitgeteilt, wir haben Verschwiegenheit zum Hinweisgeber garantiert,
dass dies ein großer Fehler war. Unsere Mutter/ Schwiegermutter war bereits im
Jahr 2012 zu Besuch, und ist ordentlich wieder ausgereist. Nun teilte man uns
also mit, dass ja eine maßgebliche Veränderung stattgefunden hat. Jie Schiffler
ist jetzt Deutsche. Das führt zwangsläufig zur Ablehnung. Der Preis, die eigene
Mutter nie wieder in Deutschland zu Besuch haben zu dürfen, ist einfach zu
hoch. Nur dass uns dies niemand vorhersagen konnte. Ganz bestimmt wäre Jie
niemals Deutsche geworden, hätte dies abgesehen werden können.
Besonders pervertiert finden wir den Hinweis auf einen möglichen
illegalen Verbleib unserer Mutter/ Schwiegermutter, der die Bundesrepublik
Deutschland ja so schwer treffen würde. Deshalb haben wir
Verpflichtungserklärungen abgegeben und sind Steuerzahler. Eine gleich
60jährige Frau zerstört wohl nicht die freiheitlich-demokratische Grundordnung
der Bundesrepublik Deutschland, vor allem, da sie ja wieder ausreisen möchte.
Nur wie macht man den inneren Willen nach außen sichtbar?
Weiterhin wird in der Remonstartionsablehnung vom 21. August 2017
behauptet, dass Zitat „Vorreisen in den Schengenraum oder vergleichbare Staaten
konnten nicht nachgewiesen werden“ Zitat Ende. Da zum Visaverfahren eine
komplette Passkopie eingesendet werden muss, ist dies die nächste Lüge. Das
Visum aus 2012 (27.11.2012 bis 10.01.2013) ist natürlich deutlich erkennbar.
Dies finden Sie auch auf unserer Homepage (www.mamikommt.de), sowie alle
anderen Dokumente.
Wir laden alle Pressevertreter am 7. September 2017 in das „Wohn-
und Wirtschaftshaus mit Speicherhaus“, Keilstr. 11, 17389 Anklam um 12:00 Uhr
bis ca. 13:30 Uhr ein. Da ich, Patrick Schiffler, meinen Geburtstag dieses Jahr
nicht feiern werde, würde ich mich freuen, wenn Sie mir das Geschenk Ihrer
Anwesenheit geben könnten. Für Speis und Trank ist gut gesorgt. Pressemappen
mit allen Fakten werden für Sie bereitliegen, Sie können Ihre Fragen offen an
uns richten! www.mamikommt.de
Kontakt: Familie Schiffler, lad. fäh. Anschrift Keilstr. 11, 17389
Anklam, info@mamikommt.de
Dienstaufsichtsbeschwerde vom 3. September 2017 per Fax und Email
Geschäftszeichen: RK-10-516 Vi 601658
Hiermit legen wir aus allen rechtlichen und u.g. Gründen
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Ihre Herren Martin Fleischer und Martin Schwarz
ein und erklären das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Kanton
für Moralinsolvent. Der Eine (Herr Fleischer) ist offensichtlich mit der
Leitung des Konsulates überfordert, der Andere (Herr Schwarz) hat
offensichtlich große Probleme mit der Wahrheit und dem ordentlichen bescheiden
von Verwaltungsakten. Es wird eine Schulung zur Verwendung von Textbausteinen
angeraten, sowie in Recherche und „googeln“.
Am 10. Mai 2016 wurde die Familienzusammenführung mit der
Begründung abgelehnt, unsere Mutter/ Schwiegermutter hätte Familie in China,
Zitat „Darüber hinaus verfügen Sie über mehrere Familienmitglieder in China,
die ebenfalls bei der Pflege helfen können.“ Zitat Ende, Quelle Ablehnungsbescheid
des Generalkonsulats der Bundesrepublik Deutschland in Kanton vom 10. Mai 2016
(bitte schauen Sie ausnahmsweise wirklich einmal in die Akten und nutzen Sie
nicht nur Textbausteine, die Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
offensichtlich nicht verstehen!). Am 21. August 2017 behauptet die selbe
Behörde im Zuge der ablehnenden Remonstrationsbescheidung Zitat „Frau Chen
(Mami) hat in China keine Familie“ Zitat Ende, Quelle Remonstrationsbescheid
vom 21. August 2017. Wir weisen höflich darauf hin, dass der Wunsch des
Aussterbens einer kompletten Familie insgeheim ja noch legal ist, aber in
dieser Form schlichtweg nicht der Wahrheit entspricht. Alle Familienmitglieder,
die 2016 noch lebten, sind immer noch da.
Natürlich steht uns der Klageweg offen.
Allerdings haben uns zwei unabhängig voneinander konsultierte
Rechtsanwälte darauf hingewiesen, dass auch bei einer gewonnenen Klage, kein
Rechtsanspruch auf Erteilung eines Visums besteht, dies steht auch in der
Belehrung des Konsulates im Remonstrationsbescheid vom 21. August 2017 Zitat
„Ein Anspruch auf Erteilung eines Visums besteht nach § 6 Absatz 1 AufenthG
i.V.m. den einschlägigen europäischen Visumbestimmungen nicht; die Entscheidung
steht im pflichtgemäßen Ermessen des Generalkonsulates in Kanton.“ Zitat Ende.
Nur das die zum pflichtgemäßen Ermessen befugten Botschaftsmitarbeiter Lügner
sind. Entweder hat unsere Mutter/ Schwiegermutter Familie in China oder nicht.
Je nach Verfahren die Fahne nach dem Wind zu hängen, ist ein Willkürakt und
verfassungsfeindlich. Wir sind lediglich Mittel zum Zweck im Verfahren und
nicht Beteiligte, wir fühlen uns in unserer Menschenwürde verletzt. Ob wir also
Klage einreichen oder nicht, macht bei Ihrer „besonderen“ Behörde keinen
Unterschied. Interessant ist der Passus …pflichtgemäßen Ermessen des
Generalkonsulates in Kanton… Offensichtlich steht es also ihren Mitarbeitern
auch noch frei, ob sie überhaupt pflichtgemäß handeln. Damit bin ich spätestens
jetzt an den deutschen Geschichtsunterricht erinnert, solche besonderen
Behörden haben laut den Geschichtsbüchern sehr viel Schaden angerichtet
(Patrick Schiffler)!
Jie Schiffler ist erst im Dezember 2015 eingebürgert worden. Nun
hat man uns mitgeteilt, wir haben Verschwiegenheit zum Hinweisgeber garantiert,
dass dies ein großer Fehler war. Unsere Mutter/ Schwiegermutter war bereits im
Jahr 2012 zu Besuch, und ist ordentlich wieder ausgereist. Nun teilte man uns
also mit, dass ja eine maßgebliche Veränderung stattgefunden hat. Jie Schiffler
ist jetzt Deutsche. Das führt zwangsläufig zur Ablehnung. Der Preis, die eigene
Mutter nie wieder in Deutschland zu Besuch haben zu dürfen, ist einfach zu
hoch. Nur dass uns dies niemand vorhersagen konnte. Ganz bestimmt wäre Jie
niemals Deutsche geworden, hätte dies abgesehen werden können.
Besonders pervertiert finden wir den Hinweis auf einen möglichen
illegalen Verbleib unserer Mutter/ Schwiegermutter, der die Bundesrepublik
Deutschland ja so schwer treffen würde. Deshalb haben wir
Verpflichtungserklärungen abgegeben und sind Steuerzahler. Eine gleich
60jährige Frau zerstört wohl nicht die freiheitlich-demokratische Grundordnung
der Bundesrepublik Deutschland, vor allem, da sie ja wieder ausreisen möchte.
Nur wie macht man den inneren Willen nach außen sichtbar?
Weiterhin wird in der Remonstrationsablehnung vom 21. August 2017
behauptet, dass Zitat „Vorreisen in den Schengenraum oder vergleichbare Staaten
konnten nicht nachgewiesen werden“ Zitat Ende. Da zum Visaverfahren eine
komplette Passkopie eingesendet werden muss, ist dies die nächste Lüge. Das
Visum aus 2012 (27.11.2012 bis 10.01.2013) ist natürlich deutlich erkennbar. Dies
finden Sie auch auf unserer Homepage (www.mamikommt.de), sowie alle anderen
Dokumente. Auch ist die Ausstellerin dieses Visums… na … das Generalkonsulat
der Bundesrepublik Deutschland in Kanton. Dürfen Ihre Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter keine Akten öffnen und haben einfach nur die Anweisung, alles
abzulehnen, egal wie absurd die Begründungen auch sind? Unsere Mami wird am 27.
Dezember 2017 60 Jahre alt. Absurderweise ist Jie Schiffler (leider) Deutsche
geworden. Somit benötigen wir beide ein Visum, um nach China zu reisen, da
unsere Mutter/ Schwiegermutter ja offensichtlich eine lebenslange, illegale und
völkerrechtswidrige Einreisesperre hat. Danke Deutschland und Danke Konsulat.
Schurkenstaaten funktionieren ad definitionem genauso! Noch ein kurzer Hinweis,
wir werden alles öffentlich halten, damit Bürgerinnen und Bürger sich selber
ein Bild darübermachen können, welche Gottes Geistes Kinder von ihren
Steuergeldern bezahlt werden!
Bitte teilen Sie uns umgehend ein Empfangsbekenntnis mit, sowie
ein Aktenzeichen dieser Dienstaufsichtsbeschwerde.
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